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Philosophische Fakultät

Masterbewerbung


Slavische Philologie

Zugangsvoraussetzungen

Fachliche Einschlägigkeit: a) Leistungen in der Slavischen Philologie im Umfang von wenigstens 51 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in der slavistischen Sprachwissenschaft und in der slavistischen Literaturwissenschaft im Umfang von jeweils wenigstens 13 Anrechnungspunkten, oder b) Leistungen in der Allgemeinen Sprachwissenschaft, der Kulturwissenschaft oder vergleichbaren Disziplinen, die mit einem erkennbaren Bezug auf den slavischsprachigen Raum erbracht worden sind, im Umfang von wenigstens 51 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen entweder in der Sprach- oder in der Literaturwissenschaft im Umfang von wenigstens 13 Anrechnungspunkten.

Besondere Zugangsvoraussetzungen: Bewerberinnen oder Bewerber müssen Kenntnisse wenigstens einer der slavischen Sprachen Bosnisch-Kroatisch-Serbisch, Bulgarisch, Polnisch, Russisch, Tschechisch oder Ukrainisch auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Der Nachweis über die Sprachkenntnisse darf in der Regel nicht länger als zwei Jahre vor dem Eingang des Antrags auf Zulassung zum Master-Studiengang erlangt worden sein. Ausgenommen von der Verpflichtung zum Nachweis sind Bewerberinnen und Bewerber mit einem mindestens neunmonatigen Studien- oder Berufsaufenthalt in einem Land, in dem die jeweilige slavische Sprache Amtssprache ist, innerhalb der letzten drei Jahre vor Eingang des Antrags auf Zulassung.

Schriftliche Unterlagen sind nicht erforderlich. Bescheide werden voraussichtlich Mitte/Ende Juli 2024 verschickt. Von Mitte bis Ende September 2024 wird es eine zusätzliche Bewerbungsfrist geben. Bewerber*innen, die ein Visum benötigen, müssen sich im regulären Bewerbungszeitraum bewerben.

Bewerben Sie sich für das Wintersemester 2024/25 für den Studiengang Slavische Philologie.

Für Ihre Bewerbung gelten folgende Fristen:

Öffnung des Bewerbungszeitraums 01.04.2024
Schließung des Bewerbungszeitraums 01.06.2024 (etwa ein Monat verbleibend)
Bewerbungsfrist für Bewerber/innen aus den Nicht-EU-Staaten 01.06.2024 (etwa ein Monat verbleibend)
Bewerbungsfrist für Bewerber/innen aus den EU-Staaten 01.06.2024 (etwa ein Monat verbleibend)
Frist für den Nachweis des Bachelor-Abschlusses 15.11.2024 (7 Monate verbleibend)
Vorlesungsbeginn 21.10.2024 (6 Monate verbleibend)

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